Versandapotheken – sehr beliebt

Der Handel mit Medikamenten und Arzneimitteln ist in Deutschland ausschließlich den Apotheken gestattet, die auch rechtlich alle Voraussetzungen einer herkömmlichen Apotheke, die keinen Versandhandel anbietet, erfüllen. Zusätzlich muss die zuständige Behörde um die Erlaubnis gefragt werden, ob ein das Betreiben eines Versandhandel gestattet ist.

Die Erlaubnis wird in der Regel problemlos erteilt, wenn der Handel keine erhebliche Einschränkung auf den allgemeinen Apothekenbetrieb darstellt. Die Versandhandel-Apotheken unterliegen ebenfalls den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Apothekengesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes, wie die Ladenapotheken, ebenso der Einschränkungen hinsichtlich der deutschen Sozialgesetzgebung. Ausländische Apotheken unterliegen hingegen keiner der strengen deutschen Bestimmungen.

Bis ins Jahr 2003 war der Handel und Versand mit Medikamenten grundsätzlich untersagt. Dieses Verbot wurde allerdings erst Ende der 90er Jahre ausgesprochen und in das bereits geltende Apothekergesetz mit aufgenommen. Erst Klagen von ausländischen Apotheken bewirkten 2003, den Versand von Arzneimitteln und Medikamenten für Apotheken, ab 01. Januar 2004 auch in Deutschland, freizugeben. Doch immer noch bestehen Unterschiede zum Europäischen Ausland.

Die in Deutschland und der Europäischen Union gestellten Standards können von den ausländischen Firmen nicht immer gewährleistet werden. Eine klare Linie, inwieweit das geltende Arzneimittel- und Apothekenrecht auch für die Europäischen Versandapotheker gilt, wird derzeit noch vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden.



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Ausländischer Handel ist verrufen

In Verruf kam der ausländische Versandhandel durch Berichte des Bundeskriminalamtes, in denen es um den illegalen Versandhandel aus dem außereuropäischen Ausland ging, da auf diesem Weg eine große Anzahl an gefälschten Arzneimitteln zu den deutschen Verbrauchern gelangten. Daher wurde gefordert, das Verbot für den Arzneimittel-Versandhandel schnellstmöglich wieder einzuführen. Zu beobachten war die verstärkte Zunahme an gefälschten Dopingmitteln, Potenzmitteln oder aber auch Medikamente, die für diverse Erkrankungen zum Beispiel des Herzens gedacht waren. Diese Fälschungen waren für den Laien als solches nicht erkennbar, da sie dem Original perfekt nachempfunden wurden. Fälschungen dieser Art konnten nur in aufwendigen Laboruntersuchungen nachgewiesen werden. Die gefälschten Arzneimittel waren oft von minderer Qualität, enthielten keine Arzneistoffe, aber auch in einer falschen Dosierung oder wurden sogar mit giftigen Stoffen gestreckt. Dies alles konnte zu einer erheblichen Bedrohung der menschlichen Gesundheit und des Lebens führen. Weiterhin noch nicht geklärt ist die Wettbewerbsverzerrung der Europäischen Gemeinschaft durch die noch ungleiche Rechtslage.

In Deutschland dürfen die Apotheken keine Rabatte der Hersteller annehmen, wenn es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt. Die gilt für die ausländischen Apotheken nicht. Daher können diese ihre Ware sehr viel billiger anbieten. Ebenso werden in Deutschland die Arzneimittel mit 19% Mehrwertsteuer belastet, während, vergleichsweise in den Niederlanden, nur ein Steuersatz von 6 % angesetzt wird.

Die Kunden wurden außerdem verunsichert, ob die Versandapotheke auch tatsächlich ihren Sitz in Deutschland hatte. Arzneimittel, die in Deutschland nicht zugelassen sind dürfen daher auch nicht importiert werden oder aber es wird ihnen nur unter Auflagen und bestimmten Voraussetzungen in Ausnahmefällen gestattet.

Apotheken aus dem Ausland versenden ihre Ware allerdings auch in Deutschland mit zum Teil gefälschten und kopierten Packungsbeilagen. Diese werben dann mit deutschen Standorten, um die tatsächliche Herkunft der Medikamente zu verschleiern

Günstige deutsche Versandapotheken

Bei einem genauen Preisvergleich stellt sich heraus, dass deutsche Versandapotheken bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sogar günstiger sind. Es ist ihnen aber untersagt dafür verkaufsfördernd und aggressiv zu werben.

WICHTIG:

Im Versandapothekenregister DIMDI sind Apotheken aufgeführt, die auch Onlinehandel betreiben dürfen. Wenn man sich bei einem Anbieter nicht sicher ist, kann man diesen dort überprüfen.

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