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Versandapotheken – sehr beliebt

Der Handel mit Medikamenten und Arzneimitteln ist in Deutschland ausschließlich den Apotheken gestattet, die auch rechtlich alle Voraussetzungen einer herkömmlichen Apotheke, die keinen Versandhandel anbietet, erfüllen. Zusätzlich muss die zuständige Behörde um die Erlaubnis gefragt werden, ob ein das Betreiben eines Versandhandel gestattet ist.

Die Erlaubnis wird in der Regel problemlos erteilt, wenn der Handel keine erhebliche Einschränkung auf den allgemeinen Apothekenbetrieb darstellt. Die Versandhandel-Apotheken unterliegen ebenfalls den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Apothekengesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes, wie die Ladenapotheken, ebenso der Einschränkungen hinsichtlich der deutschen Sozialgesetzgebung. Ausländische Apotheken unterliegen hingegen keiner der strengen deutschen Bestimmungen.

Bis ins Jahr 2003 war der Handel und Versand mit Medikamenten grundsätzlich untersagt. Dieses Verbot wurde allerdings erst Ende der 90er Jahre ausgesprochen und in das bereits geltende Apothekergesetz mit aufgenommen. Erst Klagen von ausländischen Apotheken bewirkten 2003, den Versand von Arzneimitteln und Medikamenten für Apotheken, ab 01. Januar 2004 auch in Deutschland, freizugeben. Doch immer noch bestehen Unterschiede zum Europäischen Ausland.

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